Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Stadtwerke Vilsbiburg - Strom, Wasser, Wärme, Anrufsammeltaxi
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Postfach 1246
84132 Vilsbiburg
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Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
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