Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Wallgau - Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mittenwalder Str. 8

    82499 Wallgau

    Postanschrift

    Mittenwalder Str. 8

    82499 Wallgau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Nach vorheriger Terminvereinbarung telefonisch Tel.: 08825-9250-0, per E-Mail oder Online: https://www.gemeinde-wallgau.de/online-terminvereinbarung besteht die Möglichkeit, das Rathaus persönlich aufzusuchen. Desweiteren steht Ihnen unser Online-Bürgerservice rund um die Uhr zur Verfügung, sie können somit viele Anträge von zu Hause bequem in digitaler Form erledigen.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: kasse@gemeinde-wallgau.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9558486356388Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8825 9250-0

    Fax: +49 8825 9250-44

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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