Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Saaldorf-Surheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Moosweg 2

    83416 Saaldorf-Surheim

    Postanschrift

    Moosweg 2

    83416 Saaldorf-Surheim

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@saaldorf-surheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33774508705Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8654 6307-0

    Fax: +49 8654 6307-20

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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