Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Gemeinde Ahorntal
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sophienweg 2
95491 Ahorntal
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@ahorntal.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=91108840489Sicheres Kontaktformular
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
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