Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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    Ansprechpartner

    Stadt Grafenwöhr

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    92655 Grafenwöhr

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    92655 Grafenwöhr

    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

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    E-Mail: poststelle@grafenwoehr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48331245450Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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