Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Betreibt die Kommune die Stromversorgung in Privatrechtsform (etwa als GmbH), treten an die Stelle von Benutzungsordnungen privatrechtliche Nutzungsbedingungen (in der Regel als allgemeine Geschäftsbedingungen).

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Saaldorf-Surheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Moosweg 2

    83416 Saaldorf-Surheim

    Postanschrift

    Moosweg 2

    83416 Saaldorf-Surheim

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@saaldorf-surheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33774508705Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8654 6307-0

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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