Straßenreinigungsgebühren; Erhebung
Beschreibung
- Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
- Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
- Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.
Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.
Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR
Online-Dienst
Straßenreinigung Gebühren; Information
Beschreibung
Online erledigen
- Straßenreinigung Gebühren; InformationDie Straßenreinigungsgebühr fällt für das Reinigen der Straßen an, die in der Reinigungsanstalt festgelegt sind. Die Anlieger dieser Straßen sind zum Anschluss und zur Benutzung der städtischen Reinigungsanstalt berechtigt und verpflichtet. Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie nachfolgend.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hindemithstraße 30
85057 Ingolstadt
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kontakt@in-kb.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=1316652404510Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1316652404510Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 841 305-3333
Fax: +49 841 305-3309
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.03.2024
Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR
Fachlich freigegeben durch Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR am 29.10.2024