Straßenreinigungsgebühren; Erhebung

    Zur Deckung der mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst verbundenen Kosten können von den Gemeinden Gebühren erhoben werden.

    Beschreibung

    Die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ist an folgende Voraussetzungen geknüpft
    • Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch eine gemeindliche Sicherungs- und Reinigungsverordnung,
    • Erlass einer Straßenreinigungssatzung, durch die die Benutzung der gemeindlichen Reinigungsanstalt vorgeschrieben wird,
    • Erlass einer Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung.

    Gebührenpflichtig sind Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Benutzer sind in der Regel die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten der anliegenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke innerhalb geschlossener Ortslagen.

    Die Gemeinde kann die gebührenpflichtige gemeindliche Reinigung auf einzelne Ortsteile ihres Gebiets beschränken und in den übrigen Teilen die Reinigungsarbeiten bei den Anliegern belassen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist. 

    Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR

    Online-Dienst

    Straßenreinigung Gebühren; Information

    ID: L100042_203134.-172458

    Beschreibung

    Die Straßenreinigungsgebühr fällt für das Reinigen der Straßen an, die in der Reinigungsanstalt festgelegt sind. Die Anlieger dieser Straßen sind zum Anschluss und zur Benutzung der städtischen Reinigungsanstalt berechtigt und verpflichtet. Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie nachfolgend.

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    • Straßenreinigung Gebühren; Information
      Die Straßenreinigungsgebühr fällt für das Reinigen der Straßen an, die in der Reinigungsanstalt festgelegt sind. Die Anlieger dieser Straßen sind zum Anschluss und zur Benutzung der städtischen Reinigungsanstalt berechtigt und verpflichtet. Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie nachfolgend.

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR

    Adresse

    Hausanschrift

    Hindemithstraße 30

    85057 Ingolstadt

    Postanschrift

    Hindemithstraße 30

    85057 Ingolstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kontakt@in-kb.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=1316652404510Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1316652404510Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 841 305-3333

    Fax: +49 841 305-3309

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.03.2024

    Hinweise für Ingolstadt: Ergänzung: Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR

    Fachlich freigegeben durch Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR am 29.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English