Naturdenkmäler; Festsetzung

    Besonders eindrucksvolle Naturobjekte können als Naturdenkmäler festgesetzt werden.

    Beschreibung

    Als Naturdenkmäler können Einzelschöpfungen der Natur (z. B. ein besonders wertvoller Einzelbaum) oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar (z.B. eine besonders wertvolle Wiese) geschützt werden, deren Erhaltung z. B. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit, oder ihrer wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Die als Naturdenkmäler geschützten Teile von Natur und Landschaft dürfen grundsätzlich nicht zerstört, beschädigt oder verändert werden.

    Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Gemeinden) sind als untere Naturschutzbehörden nach Art. 51 Abs. 1 Nr. 4 BayNatschG für den Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG) zuständig.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Tirschenreuth (LRA TIR)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mähringer Str. 7

    95643 Tirschenreuth

    Postfachadresse

    Postfach 1249

    95634 Tirschenreuth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@tirschenreuth.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=86664660432Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 9631 88-0

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English