Jugendzentrum; Angebote für Kinder und Jugendliche
Beschreibung
Die Träger von Jugendfreizeiteinrichtungen können neben Gemeinden auch Kirchen oder andere freie Träger der Jugendhilfe (z. B. Bayerisches Rotes Kreuz, örtliche Vereine) sein. Die Fachaufsicht hat in der Regel das örtliche Jugendamt.
In Jugendzentren werden in der Regel Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Erzieher oder andere pädagogische Fachkräfte eingesetzt.
Jugendzentren bieten Kindern und Jugendlichen unverbindliche Treffmöglichkeiten (z.T. mit Spielmöglichkeiten wie z.B. Tischtennis, Billard) sowie Programme (z.B. Diskos, Ferienprogramme, Jugendfreizeiten). Sie beraten z.B. bei jugendtypischen Problemen, organisieren jugendkulturelle Veranstaltungen oder bieten Seminare und Workshops an. Oft sind einzelne Einrichtungen auf bestimmte Alters- und Zielgruppen spezialisiert.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Bayerischer Jugendring
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Herzog-Heinrich-Straße 7
80336 München
Kontakt
E-Mail: buero.praesident@bjr.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7289236108209Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 51458-0
Fax: +49 89 51458-88
Internet
Große Kreisstadt Schwandorf
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1880
92409 Schwandorf
Kontakt
E-Mail: info@schwandorf.de
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65664457476Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9431 45-0
Fax: +49 9431 45-100
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024
Stichwörter
Jugendclub, Jugendklub, Jugendfreizeitstätte, Jugendfreizeitheim (JFH), Kinderfreizeitheim, Jugendhaus, Jugendzentrum (JZ, JUZ, JUZE), Jugendcafé, Jugendtreff, Schülerladen, Schülerläden