Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Schnelldorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag nachmittag nur nach Vereinbarung!
Kontakt
E-Mail: poststelle@schnelldorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55218919712Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 7950 9801-0
Fax: +49 7950 9801-33
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024