Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sinzing

    Adresse

    Hausanschrift

    Fährenweg 4

    93161 Sinzing

    Postanschrift

    Fährenweg 4

    93161 Sinzing

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@sinzing.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=45107762722Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/45107762722Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 39602-0

    Fax: +49 941 39602-99

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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