Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Kirchroth
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Regensburger Str. 22
94356 Kirchroth
Kontakt
E-Mail: poststelle@kirchroth.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55663827612Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9428 9410-15
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024