Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kirchroth

    Adresse

    Hausanschrift

    Regensburger Str. 22

    94356 Kirchroth

    Postanschrift

    Regensburger Str. 22

    94356 Kirchroth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kirchroth.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55663827612Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9428 9410-0

    Fax: +49 9428 9410-15

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English