Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Stadt Stadtbergen - Infothek
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Oberer Stadtweg 2
86391 Stadtbergen
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6614999399480Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Gültigkeitsgebiet
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