Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
nicht angebotene Leistungen
Adresse
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Saturnstraße 48
85609 Aschheim
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen!
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0416318796271Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024