Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Ansprechpartner
Gemeinde Eichenau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptplatz 2
82223 Eichenau
Kontakt
E-Mail: gemeinde@eichenau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/08997487542Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
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