Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Markt Wildflecken - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
97772 Wildflecken
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@m-wildflecken.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/451070620873Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9745 9151-0
Fax: +49 9745 9151-25
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024