Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

    Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Roth - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 4

    91154 Roth

    Postfachadresse

    Postfach 1462

    91142 Roth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@stadt-roth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1509087568530Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9171 848-0

    Fax: +49 9171 848-169

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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