Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Bad Abbach
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1253
93075 Bad Abbach
Kontakt
E-Mail: info@bad-abbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50775439504Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9405 9590-0
Fax: +49 9405 9590-50
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024