Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Markt Buchenberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathaussteige 2
87474 Buchenberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 17:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: markt@buchenberg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/96997571523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8378 9202-0
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