Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Touristinformation Babenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrannenstraße 7

    87727 Babenhausen

    Postanschrift

    Schrannenstraße 7

    87727 Babenhausen

    Kontakt

    E-Mail: tourist@babenhausen.org

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/424626594864Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8333 923623

    Fax: +49 8333 923624

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English