Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Stadtbergen - Infothek

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberer Stadtweg 2

    86391 Stadtbergen

    Postanschrift

    Oberer Stadtweg 2

    86391 Stadtbergen

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6614999399480Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 2438-0

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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    Sprachbezeichnung nativ: English