Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Sulzbach a.Main - Bürgermeisterbüro, Kulturamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 36

    63834 Sulzbach a.Main

    Postanschrift

    Hauptstr. 36

    63834 Sulzbach a.Main

    Kontakt

    E-Mail: buergermeisterbuero@sulzbach-main.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/704732361979Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6028 9712-12

    Fax: +49 6028 3590

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English