Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Hemhofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Blumenstr. 25
91334 Hemhofen
Kontakt
E-Mail: gemeinde@hemhofen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55108392586Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9195 9484-0
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024