Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Petersaurach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 29
91580 Petersaurach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Vorsprache auch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus@petersaurach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47330202675Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9872 9798-0
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024