Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Ansprechpartner
Markt Arnstorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 8
94424 Arnstorf
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 8:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 11:45 Uhr
Do 8:00 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 11:45 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@arnstorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30664352499Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8723 9610-0
Fax: +49 8723 9610-40
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
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