Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Reichertshausen - Sonstige Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pfaffenhofener Str. 2
85293 Reichertshausen
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 19:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@reichertshausen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/288186838763Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8441 858-0
Fax: +49 8441 858-58
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024