Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Garmisch-Partenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    82467 Garmisch-Partenkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1651

    82456 Garmisch-Partenkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@gapa.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/22330727562Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8821 910-0

    Fax: +49 8821 910-3001

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

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