Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Anzing

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 1

    85646 Anzing

    Postanschrift

    Schulstr. 1

    85646 Anzing

    Kontakt

    E-Mail: info@anzing.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=13219913498Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13219913498Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8121 4744-0

    Fax: +49 8121 4744-22

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English