Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Beschreibung
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Bad Staffelstein
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1208
96226 Bad Staffelstein
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Wir sind auch außerhalb dieser Zeiten für Sie da. Vereinbaren Sie bitte Ihren persönlichen Gesprächstermin mit unseren Mitarbeitern.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@bad-staffelstein.de
De-Mail: info@bad-staffelstein.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50220004478Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9573 41-0
Fax: +49 9573 41-70
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 13.01.2025
Stichwörter
kindergarten, kinderkrippe, kita, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtungen