Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

    Beschreibung

    Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

    • Anmeldung und Aufnahme
    • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
    • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
    • Elternbeitrag / Essensgeld
    • Besuchsregelung
    • Krankheitsfall
    • Abmeldung

    Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Seßlach - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 98

    96145 Seßlach

    Postanschrift

    Marktplatz 98

    96145 Seßlach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bernd.vogt@sesslach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/236296329798Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9569 9225-13

    Fax: +49 9569 980808

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 30.08.2024

    Stichwörter

    kindergarten, kinderkrippe, kita, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English