Archivgut Einsicht gewähren

    Kommunales Archiv; Beantragung der Nutzung von Archivgut

    Wenn Sie das in einem kommunalen Archiv verwahrte Archivgut nutzen oder einsehen möchten, können Sie dies beantragen.

    Beschreibung

    Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die bei Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen Personen oder bei juristischen Personen des Privatrechts erwachsen sind. Unterlagen sind vor allem Akten, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der zu ihrer Auswertung erforderlichen Programme. Zum Archivgut gehört auch Dokumentationsmaterial, das von den Archiven ergänzend gesammelt wird.

    Die Benutzung eines Archivs erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme in Findmittel, Archivgut und Reproduktionen in den Räumen der Archive. Die Archive können die Benutzung auch durch Beantwortung von schriftlichen und mündlichen Anfragen ermöglichen. Die hier gegebenen Auskünfte können sich auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut beschränken.

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    Bezirk Oberbayern

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    Residenzplatz 1

    85072 Eichstätt

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0747097802508Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Markt Gaimersheim

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    Marktplatz 3

    85080 Gaimersheim

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    E-Mail: info@gaimersheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21664065561Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 30.07.2024

    Stichwörter

    Gemeindearchiv, Heimatarchiv, Kreisarchiv

    Sprachversion

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