Bürgerversammlung; Teilnahme
Beschreibung
Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat.
Der erste Bürgermeister ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Eine Bürgerversammlung muss darüber hinaus innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn das von mindestens 5 %, in den Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern von mindestens 2,5 % der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird. Entsprechende Antragsmöglichkeiten gelten in Gemeindeteilen, die bei Inkrafttreten der Gemeindeordnung (18.01.1952) noch selbständige Gemeinden waren und in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern auch in den Stadtbezirken. Die Tagesordnung darf nur gemeindliche Angelegenheiten beinhalten. Die Einberufung einer Bürgerversammlung kann nur einmal im Jahr beantragt werden.
Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Das Wort kann grundsätzlich nur Gemeindeangehörigen erteilt werden; Ausnahmen hiervon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen.
Empfehlungen von Bürgerversammlungen müssen innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Bürgerversammlungen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 09:30 Uhr - 12:00 Uhr
zusätzlich individuelle Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergerversammlung@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5108430006510Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-2336
Fax: +49 9131 86-2692
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 18 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung)
Rechtsbehelf
Weitere Informationen
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
- Informationen zu Bürgerversammlungen – erlangen.de
Wir kommen zu Ihnen in den Stadt- oder Ortsteil und hören Ihnen zu. Als Forum des Dialogs können Sie Ihre Anliegen dem Oberbürgermeister vortragen.
Alle Ideen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge sind gefragt. Einmal im Jahr gibt es eine Bürgerversammlung für das gesamte Stadtgebiet. Ihre Anliegen und Fragen können Sie vorab an die Stadt Erlangen, Bürgermeister- und Presseamt, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen senden. Alternativ per E-Mail an: buergerversammlung@stadt.erlangen.de.
Sie haben eine Behinderung und brauchen besondere Unterstützung wie eine Gebärdensprachdolmetscher*in oder eine Induktionsanlage? Melden Sie sich möglichst bald bei uns. Wir sorgen dafür, dass Sie problemlos an Veranstaltungen teilnehmen können. Kontakt: buergerversammlung@stadt.erlangen.de.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.07.2024
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 28.08.2024
Stichwörter
Bürgerbeteiligung, Einwohnerversammlung, Mitberatungsrecht