Freiwillige Feuerwehr; Feuerwehrdienst
In Bayern kümmern sich rund 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei ca. 7.500 Freiwilligen Feuerwehren in den bayerischen Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Gegen den roten Hahn kämpfen auch sieben Berufsfeuerwehren und über 200 Werk- und Betriebsfeuerwehren.
Beschreibung
Das Feuerwehrwesen in Bayern ist Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und unter bestimmten Voraussetzungen Berufsfeuerwehren) aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitstellen.
Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die zahlreichen technischen Hilfeleistungen, wie z.B. bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser. Die Feuerwehren können darüber hinaus freiwillige Aufgaben durchführen, wenn dadurch ihre Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt wird.
In den Freiwilligen Feuerwehren leisten Gemeindebewohner, aber auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 65. Lebensjahr in der Regel ehrenamtlich Feuerwehrdienst. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.
Über die Aufnahme neuer Feuerwehrleute sowie Jugendlicher entscheidet in jedem Einzelfall der Kommandant der örtlichen Feuerwehr. Dieser prüft dabei auch die körperliche und geistige Eignung der Bewerber. Konkrete Informationen über die Feuerwehr am jeweiligen Wohnort kann man bei der zuständigen Gemeinde erhalten.
Hinweise für Sonstiges (092710111000): Ergänzung: Gemeinde Aholming
Online-Dienst
Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem FeuerwehrdienstAls Arbeitgeber können Sie online die Erstattung von Leistungen beantragen, die einem/einer Arbeitnehmer/in weitergezahlt wurden, während diese/r Feuerwehrdienst geleistet hat.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gemeinde Aholming
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Untere Römerstr. 2
94527 Aholming
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@gemeinde-aholming.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57553286489Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9938 9505-0
Fax: +49 9938 9505-22
Internet
Voraussetzungen
Für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst:
- Alle geeigneten Personen können Feuerwehrdienst in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden.
- Alter: zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 65. Lebensjahr
Für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst als Feuerwehranwärter:
- Alle geeigneten Personen können Feuerwehrdienst in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden.
- Alter: zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 18. Lebensjahr
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 30.07.2024
Hinweise für Sonstiges (092710111000): Ergänzung: Gemeinde Aholming
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Aholming am 28.11.2024