Radioaktivität; Beratung
Die Umweltschutzingenieure der Kreisverwaltungsbehörden beraten die Bevölkerung auch in Fragen der Wirkung ionisierender Strahlung.
Beschreibung
Wenn Sie Fragen zur Wirkung ionisierender Strahlung (künstliche und natürliche radioaktive Stoffe) auf den Menschen oder auf die Umwelt haben, können Ihnen die Umweltschutzingenieure der Kreisverwaltungsbehörden mit Rat und Tat zur Seite stehen. Übersichtsmessungen können die Umweltschutzingenieure teilweise mit eigenen Messgeräten selbst vornehmen, bei Fragen zur Radioaktivität in Lebensmitteln (z. B. Wild, Pilze) werden Ihre Verdachtsproben an die zuständigen Untersuchungslabors weitergeleitet. Sollte der Umweltschutzingenieur einmal selbst nicht mehr weiter wissen, so kann er Ihnen kompetente Ansprechpartner benennen, an die Sie sich dann mit Ihren Fragen wenden können.
Ansprechpartner
Landratsamt Nürnberger Land - SG 21 - Umwelt- und Naturschutz (LRA LAU)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91205 Lauf a.d.Pegnitz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: umwelt@nuernberger-land.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/294968185686Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9123 950-0
Fax: +49 9123 950-8009
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
- Strahlenschutz in BayernAllgemeine Information zur Strahlung, Gefahren, usw.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 17.05.2024
Stichwörter
belastet, Gammstrahlung, Geigerzähler, Kernenergie, kontaminiert, Strahlenbelastung, Umweltradioaktivität, radioaktive Stoffe, Umgebungsstrahlung, verstrahlt