Vergewaltigung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.

    Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?

    Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.

    Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).

    Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.

    Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.

    Ansprechpartner

    Polizeipräsidium Oberpfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Bajuwarenstraße 2c

    93053 Regensburg

    Postfachadresse

    Postfach 110440

    93017 Regensburg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2888612597Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 941 506-0

    Fax: +49 941 506-1429

    Internet

    Sprachversion

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    Polizeiinspektion Furth im Wald

    Adresse

    Hausanschrift

    Daberger Straße 7

    93437 Furth im Wald

    Postanschrift

    Daberger Straße 7

    93437 Furth im Wald

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1555218728Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9973 504-0

    Fax: +49 9973 504-151

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die BPfK und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.04.2024

    Stichwörter

    Anzeige, anzeigen, Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK), Ehemann, Frauen, Gatte, missbrauchen, mißbrauchen, Opferschutz und Opferhilfe, Polizei, Sexualdelikt, Sexuelle Nötigung, sexuell missbraucht, sexuell mißbraucht, vergewaltigen, vergewaltigt, Vergewaltigung, vergewaltigungsopfer, zwingen

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