Vergewaltigung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Sie wurden sexuell missbraucht oder Opfer einer Vergewaltigung? Dann befinden Sie sich in einer extremen psychischen Belastungssituation! Nehmen Sie fachkundige Hilfe in Anspruch.
Sie wurden/werden von Ihrem Ehemann oder Lebenspartner sexuell missbraucht oder vergewaltigt?
Körperliche und sexuelle Gewalt ist immer Unrecht und auch in der Familie strafbar.
Nehmen Sie die Gewalt nicht hin, informieren Sie sich bei den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK).
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am Besten sofort nach dem Vorfall über Notruf 110.
Liegt die Tat schon länger zurück? Erstatten Sie dennoch Anzeige, die Tat wird auch noch nach Jahren verfolgt.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Oberbayern Süd
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kaiserstraße 32
83022 Rosenheim
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4777581424Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 200-0
Fax: +49 8031 200-1209
Internet
Polizeiinspektion Freilassing
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Augustinerstraße 14
83395 Freilassing
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2555351441Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8654 4618-0
Fax: +49 8654 4618-109
Internet
Polizeiinspektion Laufen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
83405 Laufen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9333128442Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8682 8988-0
Fax: +49 8682 8988-109
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- § 177 Strafgesetzbuch (StGB)Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Beratung durch die BPfK und Anzeigenerstattung sind kostenlos.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.04.2024
Stichwörter
Anzeige, anzeigen, Beauftragten der Polizei für Frauen und Kinder (BPFK), Ehemann, Frauen, Gatte, missbrauchen, mißbrauchen, Opferschutz und Opferhilfe, Polizei, Sexualdelikt, Sexuelle Nötigung, sexuell missbraucht, sexuell mißbraucht, vergewaltigen, vergewaltigt, Vergewaltigung, vergewaltigungsopfer, zwingen