Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?
Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.
Ansprechpartner
Polizeiinspektion Passau
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1145
94001 Passau
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3888605612Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 9511-0
Fax: +49 851 9511-1090
Internet
Polizeistation Tittling
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Jägersteig 5
94104 Tittling
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3999692664Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8504 91089-0
Fax: +49 8504 91089-40
Internet
Polizeipräsidium Niederbayern
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 661
94306 Straubing
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6846726467110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 868-0
Fax: +49 9421 868-1009
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, schlagen, Schreie, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen