Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Ansprechpartner
Polizeipräsidium Oberfranken
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100261
95402 Bayreuth
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9110744791Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 506-0
Fax: +49 921 506-1419
Internet
Polizeiinspektion Forchheim
Adresse
Hausanschrift
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Postfach 281
91292 Forchheim
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8555169833Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9191 7090-0
Fax: +49 9191 7090-140
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
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