Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

    Beschreibung

    Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

    Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

    Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

    Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

    Ansprechpartner

    Polizeiinspektion Passau

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsbader Straße 11

    94036 Passau

    Postfachadresse

    Postfach 1145

    94001 Passau

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3888605612Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 9511-0

    Fax: +49 851 9511-1090

    Internet

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    Polizeistation Tittling

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    Hausanschrift

    Jägersteig 5

    94104 Tittling

    Postanschrift

    Jägersteig 5

    94104 Tittling

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3999692664Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8504 91089-0

    Fax: +49 8504 91089-40

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    Polizeipräsidium Niederbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelsbacherhöhe 9/11

    94315 Straubing

    Postfachadresse

    Postfach 661

    94306 Straubing

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6846726467110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9421 868-0

    Fax: +49 9421 868-1009

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024

    Stichwörter

    Anzeige, geschlagen, Gewalt, Kinder, Kindesmisshandlung, Kindesmißhandlung, misshandeln, mißhandeln, misshandelt, mißhandelt, Polizei, schlagen, schreien, Striemen, Verletzung, weinen, Zeugen

    Sprachversion

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