Kindesmisshandlung; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Beschreibung
Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?
Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.
Ansprechpartner
Polizeiinspektion Passau
Adresse
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Postfach 1145
94001 Passau
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3888605612Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 9511-0
Fax: +49 851 9511-1090
Internet
Polizeistation Tittling
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Jägersteig 5
94104 Tittling
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Telefon Festnetz: +49 8504 91089-0
Fax: +49 8504 91089-40
Internet
Polizeipräsidium Niederbayern
Adresse
Hausanschrift
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Postfach 661
94306 Straubing
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6846726467110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9421 868-0
Fax: +49 9421 868-1009
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
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