Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer
Beschreibung
Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.
Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.
Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.
Ansprechpartner
Polizeiinspektion Auerbach i.d.OPf.
Adresse
Hausanschrift
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Oberer Torplatz 7
91275 Auerbach i.d.OPf.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1221887723Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9643 9204-40
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Polizeistation Vilseck
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Gartenstraße 1
92249 Vilseck
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4777441726Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9662 700869-40
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erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.07.2024
Stichwörter
Anzeige, geschlagen, Körperverletzung, Mißhandlung, Notwehr, Polizei, Prügelei, schlagen, Schlägerei, Strafantrag, verhaut, verletzen, verletzt, Verletzung, verprügeln, Waffen