Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit
Die neuen Kartenführerscheine werden in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
Beschreibung
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine müssen alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch grundsätzlich nicht verbunden. Es wird lediglich das Dokument und das Lichtbild aktualisiert.
Bis 19.01.2033 müssen im Übrigen nach und nach alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine (sowohl die alten grauen oder rosa Führerscheine in Papierform als auch die vor diesem Datum ausgestellten, unbefristeten Kartenführerscheine) in den neuen, befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Hierfür sind zeitlich gestaffelte Umtauschfristen zu beachten.
Weitere Informationen zum erforderlichen Umtausch dieser Führerscheine sind insofern unter „Verwandte Themen“ (hier: Führerschein; Beantragung des Umtauschs ) zu finden.
Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen gelten im Hinblick auf die Fahrerlaubnis abweichende Regelungen zur Gültigkeit (z. B. Klasse C "Lkw" und Klasse D "Busse"). Für weitere Informationen wird insofern auf Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer unter "Verwandte Themen" verwiesen.
Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München
Online-Dienst
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Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt München Außenstelle Bretonischer Ring (LRA M)
Adresse
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Postanschrift
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Webseite https://www.landkreis-muenchen.de.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3309729876103Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 6221-3000
Fax: +49 89 6221-3128
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriger Führerschein
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- ca. 24 Euro
- bei Versand nach Hause und Eilbestellung per Express fallen ggf. zusätzliche Kosten an
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.11.2024
Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München
Fachlich freigegeben durch Landratsamt München am 01.02.2025
Stichwörter
Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein verlängern, Verlängerung Führerschein