Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Hinweise für Marktbreit (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
Online-Dienst
Gewerbeabmeldung Online
Beschreibung
Online erledigen
- Gewerbeabmeldung OnlineSie können Ihr Gewerbe online abmelden.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit - Ordnungsamt / Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktstraße 4
97340 Marktbreit
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5464767495501Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9332 405-105
Fax: +49 9332 405-9999
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Mainaustr. 33-35
97082 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: eap@wuerzburg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 4194-0
Fax: +49 931 4194-100
Internet
Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Karl-Götz-Strasse 7
97424 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: eap@wuerzburg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/759744226723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 7848-0
Fax: +49 9721 7848-650
Internet
Handwerkskammer für Unterfranken
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 5804
97008 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@hwk-ufr.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 30908-0
Fax: +49 931 30908-53
Internet
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Fristen
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Marktbreit (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit am 04.01.2024
Stichwörter
Gewerbe abmelden