Verpflichtungserklärung Entgegennahme

    Verpflichtungserklärung; Abgabe

    Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

    Beschreibung

    Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten einem Drittstaatsangehörigen, der für die Einreise ein Visum benötigt, einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, weil er den erforderlichen Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts (Lebensunterhalt/ Krankenversicherungsschutz) im Rahmen des Visumverfahrens nicht erbringen kann?

    Dann besteht für Sie als dritte (juristische) Person die Möglichkeit eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Mit dieser verpflichten Sie sich, den Drittstaatsangehörigen unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbare Verpflichtung gegenüber dem Drittstaatsangehörigen, eröffnet staatlichen Stellen aber eine Rückgriffmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich Wohnraum, sowie Versorgung im Krankheitsfalle aufgewendet werden müssen.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nutzen Sie als Verpflichtungsgeber bitte unseren Online-Dienst (siehe unten). Regelmäßig müssen im Online-Antrag folgende Unterlagen als PDF-Dokumente hochgeladen werden:

    • Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers,
    • mindestens die letzten drei Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers,
    • der Mietvertrag des Verpflichtungsgebers,
    • ggf. der Krankenversicherungsnachweis des Gastes (nicht zwingend erforderlich); Sie können an dieser Stelle im Online-Antrag gerne weitere Unterlagen, z.B. ein Anschreiben oder Ähnliches, beifügen.

    Online-Dienst

    Verpflichtungserklärung beantragen

    ID: L100042_76343.-101633

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Verpflichtungserklärung beantragen.

    Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt werden.

    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

    Online erledigen

    • Verpflichtungserklärung beantragen

      Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Verpflichtungserklärung beantragen.

      Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt werden.

      Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Daueraufenthalte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


     

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: 332-1@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4017874501510Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2410

    Fax: +49 9131 86-2832

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Erlangen - Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


     

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: auslaenderbehoerde@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/250303931634Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-1993

    Fax: +49 9131 86-2832

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

      Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers
    • Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers
    • ggf. weitere Unterlagen

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    • Mietvertrag des Verpflichtungsgebers

    Voraussetzungen

    Ausreichende Bonität des Verpflichtungsgebers.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Beachten Sie hierzu bitte auch unser Merkblatt Verpflichtungserklärung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Viele Ausländerbehörden bieten die Abgabe eine Verpflichtungserklärung bereits als Onlinedienst an, das erspart Ihnen die Vorsprache bei der Behörde. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, sprechen Sie für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung als Verpflichtungsgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vor und füllen den dort erhältlichen Vordruck aus.

    Zuständig ist die Ausländerbehörde im Bezirk des geplanten Aufenthaltsorts des Drittstaatsangehörigen. Ist der zukünftige Aufenthaltsort des Ausländers noch unbekannt oder hat der Verpflichtungserklärende (Einlader) keinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem geplanten Aufenthaltsort des Ausländers (Gastes), ist die Ausländerbehörde in deren Bezirk der Verpflichtungserklärende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat zuständig.

    Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie finanziell in der Lage sind, die abgegebene Verpflichtung zu erfüllen (Bonität) und beglaubigt Ihre Unterschrift.

    Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigem, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.

    Kosten

    • 29 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.08.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 26.06.2024

    Stichwörter

    Besuchsaufenthalt, Einladung von Ausländern, Visum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English