Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund

    Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.

    Beschreibung

    Nur wenn Sie gestohlene oder verlorene Kennzeichenschilder melden, kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihrem Kennzeichenschilder Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

    Erstatten Sie unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei, wenn ein Kennzeichenschild gestohlen wurde. 

    Melden Sie den Diebstahl, Verlust oder Fund auch der zuständigen Zulassungsbehörde. Auf Verlangen der Zulassungsbehörde muss der Fahrzeughalter eine Versicherung an Eides statt abgeben. Bei dieser ist keine Vertretung durch bevollmächtigte Personen möglich.

    Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie bei der Zulassungsbehörde auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen (siehe "Kraftfahrzeugkennzeichen; Ersatz wegen Diebstahl, Verlust oder Fund" unter "Verwandte Themen"). Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

    Informationen über die Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Online-Dienste

    Kfz-Wunschkennzeichen

    ID: L100042_3956.-172351

    Beschreibung

    Sie können ein Wunschkennzeichen online reservieren.

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    Mobilität – Führerscheinstelle – Terminvereinbarung

    ID: L100042_147901.-172351

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle der Stadt Ansbach reservieren.

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    Ansprechpartner

    Stadt Ansbach - Amt für Ordnung, Straßenverkehr und Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Nürnberger Straße 32

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Nürnberger Straße 32

    91522 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt.pki@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8933318254511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-0

    Fax: +49 981 51-315

    Sprachversion

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    Stadt Ansbach - Kfz-Zulassungs- und Führerscheinrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsplatz 7/9

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Nürnberger Straße 26

    91522 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zulassung@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1929421809528Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-510

    Fax: +49 981 51-288

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Hinweise für Ansbach: Ergänzung: Stadt Ansbach

    Fachlich freigegeben durch Stadt Ansbach am 23.10.2024

    Stichwörter

    Nummernschild gefunden, Nummernschild geklaut, Nummernschild gestohlen, Nummernschild verloren

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