Futtermittelüberwachung; Entnahme von Futtermittelproben

    Bei Händlern, Herstellern und Landwirten Futtermittelproben entnommen.

    Beschreibung

    Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. Die amtliche Futtermittelüberwachung ist ein Grundbaustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel. Außerdem ist sie entscheidend für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere.

    An jedem Landratsamt ist ein Veterinärassistent beschäftigt, der veterinär- und futtermittelrechtliche Aufgaben ausführt. Zu den Aufgaben der Veterinärassistenten gehört im Bereich Futtermittel die Probenahme bei Händlern, Herstellern und Landwirten. Die Qualifikation hierfür wird in einer speziell auf die Futtermittel-Probenahme ausgerichtete Fortbildung erlangt. Für jede Partie werden bis zu 100 Einzelproben nach der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 entnommen, hieraus eine Sammelprobe und aus dieser drei Endproben gebildet. Im Jahr werden in Bayern zwischen 2.500 bis 3.000 amtliche Futtermittelproben genommen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Rhön-Grabfeld - Sachgebiet 3.5 - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (LRA NES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Siemensstraße 10

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

    Postanschrift

    Siemensstr. 10

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: veterinaeramt@rhoen-grabfeld.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6564033706406Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9771 94-625

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 08.03.2024

    Stichwörter

    Futtermittel

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