Leistungen für Bildung und Teilhabe; Beantragung
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragt werden.
Beschreibung
Durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit, Angebote in Schule und Freizeit zu nutzen, wenn sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten und können so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen haben.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen:
Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge von Schulen und mehrtägige Fahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe übernommen. Dasselbe gilt für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
Persönlicher Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z. B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) im Kalenderjahr 2024 einen Zuschuss von 195 EUR in zwei Teilbeträgen (grundsätzlich zum 1. August 130 EUR und zum 1. Februar 65 EUR). Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.
Schülerbeförderung
Für Schülerinnen und Schüler, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit die Beförderungskosten nicht anderweitig abgedeckt sind. Anderweitig kann in Bayern die Schülerbeförderung insbesondere über die Vorschriften über die Schulwegkostenfreiheit gedeckt sein (siehe unter „Verwandte Themen“). Eine regelhafte Eigenbeteiligung ist nicht vorgesehen.
Lernförderung
Angemessene Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt und geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Hierzu ist nicht zwingend eine Versetzungsgefährdung erforderlich. Voraussetzung ist, dass vorrangig in Anspruch zu nehmende schulische Angebote nicht ausreichen. Die Erforderlichkeit der Lernförderung kann z. B. von der Schule bestätigt werden.
Mittagessen
Es werden für jedes leistungsberechtigte Kind die Aufwendungen für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt. Ein Eigenanteil des Kindes pro Mittagessen wird nicht erhoben.
Unterstützung zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres stehen für leistungsberechtigte Kinder/Jugendliche mindestens 15 EUR monatlich dafür zur Verfügung, dass sie z. B. einen Sportverein oder eine Musikschule besuchen und dabei Beiträge oder Kosten für die Ausrüstung anfallen. Das Teilhabebudget kann in begrenztem Umfang angespart werden.
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Online-Dienste
Antrag auf Jugendhilfeleistungen
Beschreibung
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- Antrag auf JugendhilfeleistungenHier können Sie einen Antrag auf Jugendhilfe stellen. Die Jugendhilfeleistungen sind konzipiert als sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in besonderen Lebenslagen und / oder Krisen Unterstützung benötigen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind die §§ 27 bis 35a SGB VIII.
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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
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- Antrag auf Leistungen für Bildung und TeilhabeMit diesem Verfahren können Sie den Antrag auf Bildung und Teilhabe online stellen.
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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Bezug von Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch SGB XII
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- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Bezug von Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch SGB XIISie können den Antrag auf Bildung und Teilhabe beim Bezug von Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) online stellen.
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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch SGB XII
Beschreibung
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- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch SGB XIISie können den Antrag auf Bildung und Teilhabe beim Bezug Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) online stellen.
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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Bezug von Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
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- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Bezug von Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG)Sie können den Antrag auf Bildung und Teilhabe beim Bezug von Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) online stellen.
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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Bezug von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
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- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Bezug von Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)Sie können den Antrag auf Bildung und Teilhabe beim Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) online stellen.
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Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Bezug von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz als Miet- oder Lastenzuschuss (WoGG)
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- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Bezug von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz als Miet- oder Lastenzuschuss (WoGG)Sie können den Antrag auf Bildung und Teilhabe beim Bezug von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz als Miet- oder Lastenzuschuss (WoGG) online stellen.
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Einreichungsportal für Unterlagen zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
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- Einreichungsportal für Unterlagen zum Antrag auf Leistungen für Bildung und TeilhabeMit diesem Verfahren können Sie erforderliche Unterlagen zum Antrag auf Bildung und Teilhabe beim Landratsamt Fürstenfeldbruck online einreichen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Fürstenfeldbruck (LRA FFB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ffb.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=52553671406Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/52553671406Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 519-0
Fax: +49 8141 519-450
Internet
Jobcenter Fürstenfeldbruck
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Oskar-von-Miller-Straße 4f
82256 Fürstenfeldbruck
Kontakt
E-Mail: jobcenter-fuerstenfeldbruck@jobcenter-ge.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4444834908116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8141 6100-184
Fax: +49 8141 6100-136
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen:
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- ggf. Bescheinigung der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Voraussetzungen
Berechtigt für Leistungen für Bildung und Teilhabe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren (außer: Leistungen zur Unterstützung zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten – Altersgrenze dort: 18 Jahre), die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe haben (oder nur deshalb keinen Anspruch haben, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind), oder einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder deren Familien Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Hinsichtlich der Prüfung der konkreten Leistungsvoraussetzungen für die einzelnen Bildungs- und Teilhabeleistungen empfehlen wir, sich direkt an die zuständige Stelle zu wenden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Sofern Sie bereits einen „Grundantrag“ auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt haben, ist aktuell keine gesonderte Antragstellung für Bildungs- und Teilhabeleistungen nötig.
Sie können die Beanspruchung von Bildungs- und Teilhabeleistungen in diesem Fall formlos bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter oder bei der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt vornehmen. Die erforderlichen Anlagen sind einzureichen.
Sofern bisher noch keine Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen werden, muss ein Antrag gestellt werden.
Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe
Für alle Leistungen des Bildungs-und Teilhabepakets – mit Ausnahme des Schulbedarfs – ist ein vorheriger Antrag erforderlich. Leistungen auf Lernförderung müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 nicht gesondert beantragt werden, sondern sind bereits vom Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit umfasst. Die Beantragung erfolgt bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Sozialhilfeträger (Kreisfreie Stadt oder Landratsamt).
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Für alle Leistungen des Bildungs-und Teilhabepakets – mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Lernförderungen (siehe sogleich) – ist ein vorheriger Antrag erforderlich. Leistungen auf Lernförderung müssen im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 nicht gesondert beantragt werden, sondern sind bereits vom Antrag auf Gewährung von AsylbLG-Leistungen mitumfasst. Die Beantragung erfolgt bei dem für Ihren Wohnort zuständigen örtlichen Träger (kreisfreie Stadt oder Landratsamt).
Kinderzuschlag und Wohngeld
Bei Bezug von Kinderzuschlag oder Wohngeld ist für Bildungs- und Teilhabeleistungen weiterhin eine gesonderte Antragstellung erforderlich. Der Antrag kann formlos, z.B. per E-Mail, gestellt werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle über die erforderlichen Formulare.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende müssen innerhalb eines laufenden Bewilligungszeitraumes geltend gemacht werden.
Generell ist für alle Leistungen des Bildungs-und Teilhabepakets im Rahmen der Sozialhilfe und beim Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzes – mit Ausnahme des Schulbedarfs und der Lernförderung – ein vorheriger Antrag erforderlich.
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Kosten
keine
Weitere Informationen
- BildungspaketDas Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 29.11.2024
Hinweise für Fürstenfeldbruck: Ergänzung: Landratsamt Fürstenfeldbruck
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürstenfeldbruck am 06.09.2024
Stichwörter
Bildungspaket, Lernförderung, Mittagessen, Schulbedarf, Teilhabepaket