Zeuge vor Gericht; Vorladung
Beschreibung
Wenn Sie als Zeuge in einem Straf- oder Zivilprozess geladen werden, sind Sie verpflichtet, zu dem genannten Termin bei Gericht zu erscheinen. Bei einem Ausbleiben müssen Sie damit rechnen, dass ein Ordnungsgeld – bei Nichtzahlung sogar Ordnungshaft – verhängt wird und Ihnen die Kosten des Termins, in dem wegen Ihrer Abwesenheit nicht verhandelt werden konnte, auferlegt werden. Ferner kann Ihr Ausbleiben eine zwangsweise Vorführung durch die Polizei zur Folge haben.
Ein Zeuge ist grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Ein Aussageverweigerungsrecht besteht nur unter besonderen Umständen, etwa bei nahen Angehörigen des Angeklagten bzw. der Prozessparteien. Hierüber werden Sie zu Beginn Ihrer Aussage belehrt. Sie brauchen auch keine Angaben zu machen, durch die Sie sich selbst oder einen Ihrer nahen Angehörigen in Gefahr bringen würden, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Im Fall einer unberechtigten Aussageverweigerung droht Ihnen wiederum Ordnungsgeld – ggf. Ordnungshaft –, die Auferlegung der Kosten und u.U. sogar eine Inhaftnahme zur Erzwingung der Aussage.
Wenn Sie am Tag des Termins bereits andere Verpflichtungen haben, bedenken Sie bitte, dass neben Ihnen noch weitere Personen am Termin teilnehmen werden. Diese haben ein berechtigtes Interesse, dass der Fall so bald wie möglich entschieden wird oder dass eine notwendige Terminsverlegung möglichst früh mitgeteilt wird. Sie sind daher grundsätzlich verpflichtet, Ihre Verhinderung und die Gründe dem Gericht umgehend mitzuteilen und ggf. zu belegen. Von der Pflicht, zum Termin zu kommen, sind Sie erst dann befreit, wenn Ihnen dies vom Gericht ausdrücklich mitgeteilt wird; im Zweifel empfiehlt sich eine telefonische Rückfrage.
Ansprechpartner
Oberlandesgericht Bamberg (OLG BA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
96045 Bamberg
Öffnungszeiten
Mo 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do 7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 7:45 Uhr - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@olg-ba.bayern.de
De-Mail: olg-bamberg@egvp.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=95332666143Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/95332666143Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 833-0
Fax: +49 951 833-1230
Internet
Amtsgericht Schweinfurt (AG SW)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 4040
97420 Schweinfurt
Kontakt
E-Mail: poststelle@ag-sw.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=55665927159Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/55665927159Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 542-0
Fax: +49 9721 542-190
Internet
Landgericht Schweinfurt (LG SW)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 4320
97411 Schweinfurt
Kontakt
E-Mail: poststelle@lg-sw.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=26110345165Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26110345165Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 542-0
Fax: +49 9721 542-290
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 10.10.2024
Stichwörter
Zeugenladung