Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Beschreibung
Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind.
Vorgelegt werden müssen die Todesbescheinigung, bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes die Bestattungsgenehmigung nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung und bei Überführung zum Zweck der Feuerbestattung außerdem eine Bestätigung der zuständigen Polizeidienststelle, dass ihr keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind. Bei Überführungen ins Ausland muss das Standesamt auf der Todesbescheinigung die Beurkundung des Sterbefalls oder die Zurückstellung der Beurkundung vermerkt haben.
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Ansprechpartner
Stadt Gefrees
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 22
95482 Gefrees
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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E-Mail: poststelle@gefrees.bayern.de
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Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 12.04.2024
Stichwörter
Ausstellung einer Überführungsbewilligung