Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

    Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

    Beschreibung

    Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind.

    Vorgelegt werden müssen die Todesbescheinigung, bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes die Bestattungsgenehmigung nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung und bei Überführung zum Zweck der Feuerbestattung außerdem eine Bestätigung der zuständigen Polizeidienststelle, dass ihr keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bekannt sind. Bei Überführungen ins Ausland muss das Standesamt auf der Todesbescheinigung die Beurkundung des Sterbefalls oder die Zurückstellung der Beurkundung vermerkt haben.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gemeinde Hagelstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 4

    93095 Hagelstadt

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 4

    93095 Hagelstadt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Donnerstags ist in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr nur das Bürgerbüro besetzt. Terminvereinbarung Bürgerbüro: https://hagelstadt.auf-termin.de/ Mittwochs ist die Gemeindeverwaltung für den allgemeinen Parteiverkehr geschlossen.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@hagelstadt.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33663981579Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33663981579Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9453 39798-0

    Fax: +49 9453 39798-99

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    Die Gebühren beziehungsweise Kosten für die Ausstellung eines Leichenpasses sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 12.04.2024

    Stichwörter

    Ausstellung einer Überführungsbewilligung

    Sprachversion

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